Externer Datenschutzbeauftragter
Persönliche Betreuung ohne mtl. Grundgebühr. Abgerechnet wird nur, was im Rahmen der Beauftragung anfällt.
Was gehört zur Betreuung?
Je nach Organisation und Bedarf beispielsweise:
- Beratung zu datenschutzrechtlichen Fragen
- Überwachung der Einhaltung von DSGVO und BDSG
- Unterstützung bei Datenschutzprozessen und Dokumentation
- Beratung bei Datenschutzvorfällen und Betroffenenanfragen
- Prüfung datenschutzrelevanter Abläufe und Dienstleister
- Sensibilisierung und Schulung von Mitarbeitern
- Zusammenarbeit mit der zuständigen Aufsichtsbehörde
Wer benötigt eine(n) Datenschutzbeauftragte(n)?
In Deutschland ist eine Datenschutzbeauftragte bzw. ein Datenschutzbeauftragter grundsätzlich zu benennen, wenn in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Maßgeblich hierfür ist das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
Eine Benennung kann unabhängig von dieser Personenzahl erforderlich sein, etwa bei der umfangreichen Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten.
Meine Philosophie: Datenschutz muss im Alltag funktionieren
Datenschutz betrifft nahezu jede Organisation – vom Umgang mit Mitarbeiter- und Kundendaten über E-Mail und IT-Systeme bis hin zu externen Dienstleistern.
Ich unterstütze Sie dabei, Datenschutzanforderungen zu verstehen und ohne unnötige Bürokratie umzusetzen.
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